Kovid-19-Urlaubszeit von Sträflingen in offenen Gefängnissen verlängert

Die Kovid-19-Urlaubsfrist wurde für Verurteilte, die sich in offenen Justizvollzugsanstalten befinden oder die Anspruch auf Überstellung in offene Justizvollzugsanstalten haben, und für die Verpflichteten, deren Strafen durch Anwendung der Bewährungsmaßnahme beschlossen werden, erneut verlängert.

Generalversammlung der Türkischen Großen Nationalversammlungbei, 5. Urteilspaket‘Ein neuer Artikel über die strafrechtliche Hinrichtung wurde in den Gesetzesentwurf zur Änderung des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes und einiger Gesetze aufgenommen.

Mit dem Artikel, der durch den gemeinsamen Vorschlag der Parteien entstanden ist, die die Fraktion im Parlament gefunden haben,covid-19 izni“ vom Justizministerium auf Empfehlung des Gesundheitsministeriums in der aktuellen Verordnung über die Der Satz „kann 9 Mal verlängert werden, jedes Mal nicht länger als 2 Monate“, „kann 12 Mal verlängert werden, jedes Mal nicht mehr als 2 Monate“ wurde auf geändert.

Demnach fallen aufgrund der Epidemie diejenigen, die sich in offenen Justizvollzugsanstalten befinden, und Verurteilte, die in geschlossenen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind und Anspruch auf Zuweisung in offene Justizvollzugsanstalten haben, sowie Verurteilte, deren Strafe zur Bewährungsvollstreckung beschlossen wird, unter diese Umfang. 31. Mai 2022Es kann erweitert werden auf .

Musavat Dervişoğlu, stellvertretender Vorsitzender der IYI-Partei, Erfreulich sei, dass der Wandel von den Parteigruppen unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Nachfrage einvernehmlich umgesetzt wurde.

Stellvertretender Vorsitzender der MHP-Gruppe, Erkan AkçayEr drückte aus, dass die Epidemie immer noch andauert, und erklärte, dass das Risiko weiterhin besteht, dass eine Regulierung erforderlich ist und dass sie einer wichtigen Erwartung entspricht.




Stellvertretender Vorsitzender der HDP-Gruppe Hakkı Saruhan Oluç, gaben an, dass sie der Verlängerung der Frist um weitere 6 Monate nicht widersprachen, diese jedoch für unzureichend hielten.

Stellvertretender Vorsitzender der CHP-Gruppe, Engin Özkoç, Er merkte an, dass sie die Entscheidung, sie in einem gemeinsamen Verständnis um sechs Monate zu verlängern, für vorteilhaft hielten.

Mahir Unal, Stellvertretender Vorsitzender der AK-ParteigruppeEr weist darauf hin, dass dies eine soziale Forderung sei, und stellte fest, dass die Fristverlängerung mit den Ansichten des Gesundheits- und des Justizministeriums auf die Tagesordnung des Parlaments gekommen sei. Erfreulich sei auch die Verlängerung mit einem gemeinsamen Vorschlag, sagte Ünal: „Damit wurde die Kovid-19-Genehmigungsfrist bis zum 31. Mai 2022 verlängert.“ genannt.

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